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Verkaufs- Liefer- und Zahlungsbedingungen

  1. Allgemeines
    Diese Bedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Abweichende Bedingungen und mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
  2. Angebote/Aufträge/Lieferumfang
    Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben über Maße, Gewichte und Leistung sind Annäherungswerte. Technische Änderungen sind ausdrücklich vorbehalten. An Zeichnungen, Kostenanschlägen und anderer Unterlage behalten wir und Eigentums- bzw. Urheberrechte vor.
    Aufträge sind angenommen, wenn unsere schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt ist. Maßgebend für den Lieferumfang ist unsere Auftragsbetätigung.
  3. Lieferzeit/Versand/Abnahme
    Angaben über Lieferzeit sind unverbindlich. Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferzeit sind ausgeschlossen. Ist eine Lieferfrist vereinbart, so beginnt sie ab Datum der Auftragsbestätigung. Wird durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen und andere Ereignissse die Auftragsabwicklung erschwert oder unmöglich gemacht, berechtigt uns dies, die Lieferzeit entsprechend zu verlängern oder vom Auftrag zurückzutreten.
    Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf den Käufer über. Die Frachtkosten trägt der Käufer. Eine Transportversicherung kann auf Kosten des Käufers vorgenommen werden. Eine Versicherungspflicht besteht jedoch nicht.
    Falls keine besonderen Versandinstruktionen erteilt sind, werden wir nach unserem Ermessen den Transport disponieren.
    Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Käufer nicht innerhalb 1 Woche nach Anlieferung der Ware eine spezifische Mängelrüge durchführt.
  4. Gewährleistung
    Beanstandungen von erkennbaren Mängeln sind uns innerhalb 1 Woche – bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach der Feststellung – schriftlich bekannt zu geben.
    Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate nach Rechnungsdatum.
    Mängel, die nachweislich unter Gewährleistung fallen, werden nach unserer Wahl durch Ausbesserung, Ersatzlieferung oder durch Vergütung des Minderwertes beseitigt.
    Gewähleistungansprüche enden spätestens 6 Monate nachdem die Ware zum Versand kam. Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, Folgeschäden, Schadenersatzansprüche jeder Art, sind ausgeschossen.
    Rücksendungen ohne Einverständnis sind nicht gestattet.
  5. Preise/Zahlung
    Die Preise verstehen sich allgemein ab Werk, ohne Mehrwertsteuer, ausschl. Fracht, Verpackung, Versicherung und sonstiger Nebenkosten. Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise.
    Die Zahlung ist, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart ist, mit der Rechnungserstellung – ohne Abzug – fällig.
    Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, die üblichen Bankzinsen zu berechnen. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung von nicht anerkannten Gegenforderungen ist nicht zulässig.
  6. Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
    Veräußert der Käufer die gelieferte Ware – gleichgültig in welchem Zustand – so ist vereinbart, dass er bis zur Tilgung alles ausstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung die dem Käufer aus dem Verkauf entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer an uns abtritt.
    Zugriffe Dritter auf die Eigentumsvorbehaltsware sind uns unverzüglich bekannt zu geben.
  7. Erfüllungsorte/Gerichtsstand
    Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist der Lieferort des Werkes.
    Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, auch für Wechsel, und Scheckklagen ist Stuttgart.